E-Scooter in Beckum kontrolliert
In Beckum haben am Vormittag (19. November) Stadt und Kreispolizeibehörde gemeinsam die Eingänge zur Fußgängerzone kontrolliert – im Rahmen der Ordnungspartnerschaft. Ziel ist mehr Sicherheit für E-Scooter- und Fahrradfahrende.
Viele E-Scooter-Fahrer kennen die Regeln nicht
Dabei wurden sowohl mündliche Verwarnungen ausgesprochen als auch Verwarngelder verhängt. Künftig sollen solche Kontrollen regelmäßig stattfinden, da viele Nutzer die Vorschriften noch nicht kennen, sagt die Stadt Beckum. E-Scooter dürfen nicht aber in Fußgängerzonen.
Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, nur eine Person darf fahren, maximal 20 Stundenkilometer, Handy am Steuer verboten und Promillegrenze beachten. E-Scooter-Fahrer wie auch Radfahrer dürfen die Fußgängerzone nur zwischen 20 und 8 Uhr befahren, an Markttagen ist es komplett verboten.
Welche Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer?
Infos dazu findet ihr auf der Homepage der Stadt Beckum.
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