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E-Scooter-Problem in Ahlener Innenstadt

In der Ahlener Innenstadt gibt es zunehmend Probleme mit E-Scootern in der Fußgängerzone. Das Ordnungsamt spricht von immer mehr Verkehrsverstößen mit Elektrorollern. In der Ahlener Fußgängerzone auf Ost- und Weststraße gilt für E-Scooter ein Fahrverbot.

Fahrverbot in Fußgängerzone

Die Roller müssen hier geschoben werden, egal zu welcher Uhrzeit, heißt es vom städtischen Ordnungsamt. Dem kommen offenbar viele Fahrerinnen und Fahrer nicht nach. Vom Abend bis zum nächsten Vormittag dürfen Radfahrer und Lieferverkehr in der Fußgängerzone unterwegs sein, E-Scooter aber nicht.

Ordnungsamt will mehr Befugnisse

Das Ordnungsamt hofft auf mehr Befugnisse. Bislang darf nur die Polizei die E-Scooterfahrer anhalten und Verwarngelder aussprechen. Die Stadt Ahlen ist als Kreisangehörige Stadt auf die Polizei angewiesen. Die Verwarngelder für E-Scooterfahrer in Fußgängerzonen liegen zwischen 15 und 30 Euro.