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Freckenhorster Werkstätten: Urteil im Streit um Mindestlohn noch nicht gefällt

Symbolbild

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf will vor Gericht den gesetzlichen Mindestlohn erstreiten. Heute (Donnerstag, 15. Oktober) sollte vor dem Arbeitsgericht Münster das Urteil verkündet werden - das Gericht will aber noch einmal in die Verhandlungen einsteigen. 

Linnemann arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten

Jürgen Linnemann arbeitet seit 40 Jahren in den Freckenhorster Werkstätten und bekommt knapp 200 Euro im Monat. Er fordert 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde. Das Arbeitsgericht Münster muss jetzt neue Argumente prüfen. Ein neuer Verhandlungstermin ist in sechs bis acht Wochen geplant. 

Verfahren könnte bundesweite Signalwirkung haben

Die Werkstatt, in der Jürgen Linnemann beschäftigt ist, hält das aber für finanziell nicht tragbar und fordert eine politische Reform der Entgelte. Der Fall könnte bundesweit Bedeutung haben – rund 300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in solchen Werkstätten. 

Im Kern geht es um die Frage, ob sie rechtlich als Arbeitnehmer gelten und Anspruch auf Mindestlohn haben.