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Freckenhorster Werkstätten vor Gericht: Mitarbeiter klagt für Mindestlohn

Das Arbeitsgericht in Münster muss über einen Streit zum Mindestlohn in den Freckenhorster Werkstätten entscheiden. Jürgen Linnemann sitzt im Rollstuhl und arbeitet dort 24 Stunden pro Woche. Er bekommt dafür 200 Euro im Monat. Vor Gericht klagt er auf den Mindestlohn.

Fall hat Präzedenzwirkung

Es ist ein Fall mit Signalwirkung. Linnemann schildert in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Münster, dass die Bezahlung ungerecht sei. Unterstützung kommt von zahlreichen Weiteren, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten.

Arbeitgeber argumentiert mit Kosten

Die Freckenhorster Werkstätten argumentieren mit den Kosten. Wenn alle der 1.300 Mitarbeitenden Mindestlohn bekämen, wären das Mehrkosten von 30 Millionen Euro. Das sei nicht zu stemmen. Der Arbeitgeber könne die Klage nachvollziehen und fordert auch eine Reform für das Werkstatt-Entgelt für Menschen mit Behinderung. Mitte Oktober verkündet das Arbeitsgericht Münster entweder ein Urteil oder, ob es noch eine weitere Verhandlung geben wird.