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IHK: Geplantes EU-Lieferkettengesetz geht in die richtige Richtung

Weniger Vorschriften und weniger Papierkram. Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz soll künftig entschärft werden. So müssen sich zum Beispiel Unternehmen zwar um den Klimaschutz bemühen, aber nicht mehr Ergebnisse nachweisen wie CO₂-Senkungen. 

Die Maßnahmen führen unter anderem zu weniger Bürokratie – eine große Erleichterung für die heimischen Betriebe, sagte uns Madleen Leufker von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die schon vorgeschlagenen Änderungen im Lieferkettengesetz würden in die richtige Richtung gehen, wie etwa die Streichung der zivilrechtlichen Haftung.

Ziel ist eine europaweit einheitliche Regelung hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte in Lieferketten. Im Laufe des Verfahrens hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 13. Oktober 2025 eine deutlich abgeschwächte Fassung beschlossen, die voraussichtlich nächste Woche in die Verhandlungen mit Rat und Kommission geht. 

Der Anwendungsbereich soll auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz beschränkt werden.