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Junge Beschäftigte und Azubis im Kreis Warendorf können ihre Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen wählen

Foto: NGG / Nils Hillebrand

Mehrere Tausend Azubis und junge Beschäftigte im Kreis Warendorf können noch bis Ende des Monats ihre U25-Sprecher wählen - also ihre Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen in den Betrieben. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten aufmerksam. Die JAV-Wahl ermögliche es, beim eigenen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mitzureden, heißt es von der NGG.

Für Wahl mindestens fünf stimmberechtige Jugendliche erforderlich

Voraussetzung ist, dass es im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche und einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftige unter 18 Jahren und alle Azubis inklusive aller in einem dualen Studium. Als Kandidat kann sich jeder Beschäftigte unter 25 Jahren und alle Auszubildende aufstellen lassen. Insgesamt machen aktuell rund 5.790 junge Menschen im Kreis Warendorf eine Ausbildung. Das zeigen auf Zahlen der Arbeitsagentur.