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Nach tragischem Badeunfall in Hamm: fünf Bademeister angeklagt

Nach dem tödlichen Badeunfall eines Kindes im Hammer Maximare hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage erhoben. Wie das Amtsgericht Hamm auf Nachfrage bestätigt, sind fünf Menschen aus dem Bademeister Team angeklagt.

Prozessstart wohl erst in 2026

Zu einem Prozess wird es voraussichtlich erst im kommenden Jahr kommen, heißt es vom Amtsgericht. Die fünf Bademeister sollen durch Unterlassen Mitschuld am Tod des Sechsjährigen aus Warendorf sein. Das Amtsgericht geht von einem längeren Prozess aus. Zahlreiche Zeugen könnten geladen werden, wann die Verhandlung starten könnte, ist noch nicht abzusehen.

Das Kind war an Karsamstag im Maximare in Hamm leblos im Wellenbecken gefunden worden. Alle Rettungsmaßnahmen blieben erfolglos.

Das Amtsgericht Hamm muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. 

Erste Reaktion eines Verteidigers

Die Anklage stützt sich offenbar im Wesentlichen auf Videobilder aus dem Bad. Für die Verteidigung stellt sich der Tod des Jungen als tragischer Unglücksfall dar, für den niemand strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist. 

Der Junge aus Warendorf war ein Nichtschwimmer und ist unbeaufsichtigt und ohne die vorgeschriebenen Schwimmhilfen ins Becken gegangen, hieß es dazu in einer Mitteilung des Verteidigers eines Mitbeschuldigten. Der Anwalt thematisiert außerdem die fehlende Aufsichtspflicht der Eltern.