Pflegegeld: Schulungen regelmäßig notwendig
Viele hier im Kreis Warendorf pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Die AOK Nordwest macht jetzt darauf aufmerksam, dass sich diese Menschen regelmäßig beraten und schulen lassen müssen. Nur so behalten sie den Anspruch auf das Pflegegeld.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche alle sechs Monate stattfinden, in den Pflegegraden 4 und 5 sind es alle drei Monate. Diese Regelung gilt seit diesem Jahr. Die AOK bietet Angehörigen eine Auswahl aus 2000 Anbietern an. Die Beratungen finden in der Regel zu Hause statt, können aber auch per Videokonferenz durchgeführt werden, heißt es von der Krankenkasse.
Bei uns im Kreis Warendorf werden rund 9500 Menschen privat zu Hause gepflegt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Landesamtes hervor.
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