Reiten in vier Waldgebieten im Kreis Warendorf doch uneingeschränkt möglich
Der Kreis hatte das Reiten in Waldgebieten bei Telgte, Vorhelm, Einen und Neuwarendorf nur auf ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Gegen diese Allgemeinverfügung hatte eine Freizeitreiterin gemeinsam mit dem entsprechenden Landesverband geklagt. Und sie war mit der Klage gestern damit erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Münster. Der Kreis Warendorf hatte die Einschränkungen damit begründet, dass die betroffenen Gebiete in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt würden und dadurch Konflikte zwischen den Nutzern drohten. Die Einschränkungen seien zwar möglich, aber nicht ausreichend fundiert, hieß es.
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