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Reitverbot in Waldgebieten im Kreis Warendorf: Verwaltungsgericht beschäftigt sich damit

Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Münster beschäftigt sich heute (1. Oktober) mit einem Reitverbot auf privaten Wegen. In vier Waldgebieten in Telgte, Vorhelm und Neuwarendorf hat der Kreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Dagegen klagen jetzt eine Freizeitreiterin und ein Reitverband. Die Kläger beziehen sich auf das Naturschutzgesetz. Das gestatte es demnach das Reiten im Wald zum Zweck der Erholung nicht nur auf öffentlichen Wegen. Der Kreis als Beklagter argumentiert, dass er vor Ort konkrete Gegebenheiten für jedes Waldgebiet gesondert betrachtet hätte.