Skip to main content

Streit um Rettungsdienst-Kosten dauert an: wie sieht es mit Fehlfahrten aus?

Symbolbild

Der Streit um die sogenannten „Fehlfahrten“ von Krankenwagen ist weiterhin nicht geklärt. Denn die Frage ist: „Wer bezahlt denn eigentlich den Rettungsdienst, wenn am Ende niemand ins Krankenhaus eingeliefert wird?“. Der Deutsche Städtetag macht sich Sorgen, die Krankenkasse wollen sparen. 

Krankenkassen wollen sparen

Und zwar nicht nur dann, wenn niemand ins Krankenhaus gebracht wird, sondern auch, wenn die Fahrt zum Arzt geht oder der Patient während der Fahrt verstirbt. Das heißt, die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen. Das ist rechtlich aber nicht zulässig. Es ist also möglich, dass Patienten bei Fehlfahrten bald selbst auch einen Teil der Kosten übernehmen müssen.

Kompromissvorschlag

Die Krankenkassen haben teilweise bei Fehlfahrten eingelenkt – im Gegenzug sollen aber die Rettungsdienststrukturen überprüft werden, so ihr Vorschlag. Das stieß schon in der Vergangenheit beim Kreis Warendorf auf Widerstand. 

Deutscher Städtetag

Im Streit um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze in Nordrhein-Westfalen hat der nordrhein-westfälische Städtetag weiterhin große Bedenken. Der Vorstand sieht die Folgen einer nicht kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes in den NRW-Städten mit großer Sorge, heißt es in einem Beschluss