Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Urteile gegen zwei Brüder aus Oelde gefallen
Zwei Brüder aus Oelde müssen ins Gefängnis, weil sie trotz EU-Sanktionen Waren nach Russland geliefert haben sollen.
Das Landgericht Münster hat die beiden jetzt zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Der 34-Jährige muss vier Jahre und einen Monat ins Gefängnis, sein 39-jähriger Bruder drei Jahre und zehn Monate. Die beiden waren Geschäftsführer einer Firma und sollen Maschinenbauteile über Briefkastenfirmen in der Türkei und Kirgisistan nach Russland geschickt haben.
Beide hatten die Vorwürfe im Prozess umfassend gestanden. Das Verfahren konnte so erheblich verkürzt werden.
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Angeklagt waren bandenmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Männer haben nach Überzeugung des Landgerichts als Geschäftsführer einer Firma nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Sanktionen der EU umgangen.
Dabei ging es um den Export von Maschinenbauteilen über Briefkastenfirmen in der Türkei und Kirgistan in den Jahren 2023 und 2024. Die Ermittler waren auf 65 Ausfuhren im Wert von knapp 833.000 Euro gestoßen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – Verteidigung und Staatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Die beiden Männer waren Ende vergangenen Jahres festgenommen worden.
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