Wann gibt es Hitzefrei im Kreis Warendorf?
Bei den hohen Temperaturen im Kreis lassen Konzentration und Denken auch in den Schulen nach. Aber: Ab wann gibt es „Hitzefrei“ für Schülerinnen und Schüler?
27-Grad-Regel hat Bestand
Für Hitzefrei gelten bestimmte Regeln, sagt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsichtsbehörde. Punkt 1: Der Unterricht muss durch die hohen Temperaturen beeinträchtigt sein, hier gilt die 27 Grad-Marke – wird die überschritten, darf die Schulleitung Hitzefrei geben – und zwar nur die. Punkt 2: Nicht alle Schülerinnen und Schüler bekommen Hitzefrei: das ist nur für die Grundschule und die Sekundarstufe I vorgesehen.
Schule bleibt im Zweifelsfall verantwortlich
Wer sich fragt, wer sich bei Unterrichtsausfall um die Kinder kümmert, wenn die Eltern das nicht können. Das macht die jeweilige Schule. Denn die Schüler dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden
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