Gütersloh | Muss ich dem Chef sagen, wenn ich keine Aufgaben mehr habe?
Fragen aus dem Arbeitsrecht
Gütersloh (dpa/tmn) - Wenn alle Arbeitsaufgaben für den Tag erledigt sind, ist das der perfekte Zeitpunkt, um einmal tief durchzuatmen. Doch kann man sich dann einfach zurücklehnen und nichts mehr machen? Oder sollte dann schleunigst die Chefin oder der Chef darüber informiert werden?
«Generell gibt es dazu keine gesetzliche Verpflichtung», erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer sich also nicht beim Arbeitgeber melden, wenn sie keine Aufgaben mehr haben. Allerdings müssen sie arbeitsbereit bleiben.
Regelungen im Vertrag und auf Anweisung
Ein anderer Fall ist es, wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen eine Regelung hierzu enthalten. Auch kann der Chef solch eine Anweisung selbst erteilen. Arbeitnehmer müssen dann der Weisung Folge leisten und den Arbeitgeber informieren, wenn sie nichts zu tun haben.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
© dpa-infocom, dpa:260315-930-820906/1
Weitere Nachrichten aus NRW & der Welt
Schlagzeilen
Stars & Sternchen
Hamburg | Das ist Johannes Oerding in einem Hotel am wichtigsten
Stars & Sternchen
Hamburg | Das ist Johannes Oerding in einem Hotel am wichtigsten
Lifestyle & Freizeit
Los Angeles | Zivilklage gegen Bill Cosby - Jury verhängt Millionenstrafe
Lifestyle & Freizeit
Marburg | Optimismus: Wie uns positives Denken stärkt
Netzthemen
Berlin | WhatsApp: Link-Vorschau mit Haken
Lokalnachrichten