Bonn | Marmelade darf jetzt endlich auch Marmelade heißen
Sprachwirrwarr adieu
Bonn (dpa/tmn) - Die einen haben sich vielleicht gewundert, anderen ist es gar nicht aufgefallen: Wer im Supermarktregal nach Marmelade greift, packt streng genommen meist Produkte mit der Bezeichnung «Fruchtaufstrich», «fruchtiger Aufstrich» oder «Konfitüre» in den Einkaufswagen. Aber mit der Wortklauberei ist bald Schluss.
Ab dem Sommer 2026 darf «Marmelade» offiziell so heißen, wie ihre Fans sie ohnehin nennen: Der Begriff «Marmelade» ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden. Darauf weist das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin.
Der Grund: Die EU hatte die «Frühstücksrichtlinie» vor zwei Jahren geändert. Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist nun das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch. Denn bisher durfte im Handel nur Konfitüre aus Zitrusfrüchten als «Marmelade» bezeichnet werden. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten eben als «Konfitüre» oder «Fruchtaufstrich» verkauft werden.
Brexit brachte Rückbenennung zu Marmelade auf den Weg
Ausnahmen gab es lediglich für die Direktvermarktung. Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch ist das alles kaum angekommen – oder wer hat sich zum Frühstück schon ein «Konfitürenbrot» gemacht?
Mit der Änderung der Konfitüren-Verordnung dürfen alle fruchtigen Aufstriche als «Marmelade» bezeichnet werden. Die Bezeichnung «Zitrusmarmelade» ersetzt dann den Begriff «Marmelade» bei Zitrusfrüchten.
Die Änderung wurde durch den Brexit angestoßen. Die britische Regierung hatte sich bereits vor fünf Jahren von der alten EU-Regelung verabschiedet und den Begriff «Marmelade» für Fruchtaufstriche zurückgeholt. Inzwischen zog die EU nach. «Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig», so Gabriele Kaufmann vom BZfE. Aber der rechtlich korrekte Sprachgebrauch werde damit ein wenig alltagsnäher.
Was neu ist in der Konfitüren-Verordnung
Es gibt aber auch Neuerungen bei der Kennzeichnung: Bei Mischungen müssen künftig die Ursprungsländer, aus denen die verwendeten Früchte kommen, in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Der Mindestfruchtgehalt wird zudem von 350 auf 450 g je Kilo angehoben, bei der Bezeichnung «Extra» von 450 auf 500 g pro Kilo.
Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle ab dato neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen wie gehabt abverkauft werden.
© dpa-infocom, dpa:260401-930-895139/1
weitere Nachrichten
Schlagzeilen
NRW & die Welt
Politiker-Todesliste im Darknet? Anklage erhoben
Stars & Sternchen
Köln | Menowin Fröhlich darf noch einmal bei DSDS vorsingen
Stars & Sternchen
Köln | Menowin Fröhlich darf noch einmal bei DSDS vorsingen
Lokalnachrichten
"Warendorfer Summerbreak" für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren
Lokalnachrichten
Bürgercampus nicht schuld an Finanzlage in Ahlen
Lokalnachrichten