E-Scooter in Ahlen technisch manipuliert
Eine technische Manipulation an einem E-Scooter ist verboten. Darauf weist die Kreispolizei hin. Anlaß ist ein Vorfall in Ahlen. Dort war eine 18-Jährige gestern auf der Alleestraße mit einem E-Scooter unterwegs – und das viel zu schnell. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Roller technisch verändert war.
Siebenjähriger auf E-Scooter
Wenig später musste die Polizei nochmals in Ahlen engreifen – diesmal auf der Hellstraße. Hier fuhr ein Siebenjähriger auf einem E-Scooter-Roller. Die Polizei stellt klar: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, auf dem Roller darf nur eine Person fahren, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 Kmh.
Betriebserlaubnis benötigt
Außerdem braucht man eine Betriebserlaubnis für den E-Scooter plus Versicherung. Was man dagegen nicht braucht: eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung.
Nur auf Radwegen
Mit dem E-Scooter fahren darf nur auf dem Radweg gefahren werden, nur wenn keiner da ist, darf die Straße genutzt werden - und dabei gilt, was für alle Fahrzeuge gilt: Kein Alkohol, keine Drogen.
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