Hähnchenmaststall in Wadersloh: Klägerin erfolgreich gegen Kreis Warendorf
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich heute mit einer Klage rund um den Betrieb eines Hähnchenmaststalls in Wadersloh beschäftigt. Eine Frau hatte gegen den Kreis Warendorf geklagt: Der hatte den Bauantrag für die Hähnchenmast im Außenbereich von Wadersloh ursprünglich abgelehnt. In dem Revisionsprozess hat die Klägerin jetzt aber Recht bekommen.
Bauplanungsrechtlicher Vorbescheid muss erteilt werden
Der Kreis Warendorf wurde verpflichtet, einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb der Hähnchenmast zu erteilen, sagte uns ein Gerichtssprecher. Die Argumente, die der Kreis zuvor benutzt hatte, zogen nicht. Eine Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.
Revision am Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen
Es gibt aber andere Rechtsmittel, die der Kreis - falls gewünscht - noch nutzen kann: Er kann eine sogenannte Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen. Das muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des rechtskräftigen Urteils geschehen, hieß es auf unsere Nachfrage.
In dem Hähnchenmaststall im Wadersloher Außenbereich sollen gut 30.000 Tiere untergebracht werden.
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