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Junge aus Warendorf ertrinkt Ostern 2025 in Hamm: Kein Prozess gegen Bademeister

Symbolbild

Nach dem tragischen Tod eines sechsjährigen Jungen aus Warendorf im Erlebnisbad Maximare in Hamm wird es vorerst keinen Gerichtsprozess gegen die angeklagten Bademeister geben. Das zuständige Amtsgericht Hamm hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. 

Grundlage dafür ist unter anderem die Auswertung von Videoaufnahmen. Demnach sei für die eingesetzten Bademeister keine äußerlich erkennbare Notsituation festzustellen gewesen, heißt es im Beschluss. Auch eine konkrete Gefahr des Ertrinkens sei aus Sicht des Gerichts nicht erkennbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte zuvor Anklage gegen fünf Bademeister auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen erhoben.

Zu Ostern 2025 war der Junge aus Warendorf leblos im Wellenbecken des Erlebnisparks Hamm entdeckt worden und später im Krankenhaus gestorben. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamm ist noch nicht rechtskräftig.