Nach Urteil: WLE will Tempo machen bei Ausschreibungen für Strecken-Reaktivierung Sendenhorst-Münster
Ein Versuch, die Bauarbeiten für die WLE-Strecke Münster-Sendenhorst rechtlich doch noch zu stoppen, ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte die entsprechenden Eilanträge an. Der Nahverkehr Westfalen-Lippe und die Westfälische Landes-Eisenbahn reagierten erleichtert. Mit der OVG-Entscheidung können die weiteren Projektschritte fortgeführt werden. Jetzt geht es laut WLE daran, die Ausschreibung der Bauleistungen für die Strecke und die Stationen voranzutreiben.
Streitpunkt Lärmbelastung
Mit Eilanträgen wollten Münsteraner Anwohner die Arbeiten zur Reaktivierung der Strecke noch stoppen. Sie befürchten unter anderem eine Lärmbelastung. Das OVG sah das nicht, machte aber klar, dass ein Nachbessern beim Lärmschutz später möglich sei. Unabhängig vom OVG-Urteil sei ein wirksamer Lärmschutz ohnehin fester Bestandteil der Planung, heißt es dazu von der WLE. Im Zuge der Arbeiten für die Reaktivierung der Strecke sind bereits neue Loks bestellt worden. Die sind batteriebetrieben.
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