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Sechseinhalb Jahre Haft für Mann aus Ahlen

Symbolbild

Im Prozess rund um die Schüsse auf einem Supermarktplatz in Ahlen im vergangenen Dezember ist das Urteil gefallen: Der 69-jährige Angeklagte muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis, wegen zweifachen versuchtes Mordes, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und Verstosses gegen das Waffengesetz. 

Mit dem Urteil sind die Richter am Landgericht Münster unter der Forderung der Staatanwaltschaft geblieben. Die wollte, dass der Angeklagte für acht Jahre ins Gefängnis kommt. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer drei bis vier Jahre für die Tat gefordert. 

Der Ahlener hatte damals einem Mann aus einer Nachbarsfamilie in den Rücken geschossen. Dessen Mutter schlug er mit einer Pistole auf den Kopf. Zum Motiv: Die Familie des Angeklagten war überzeugt, dass die Nachbarn hinter dem Mord an einem ihrer Söhne vor vier Jahren stecken. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung das Mordmerkmal „Heimtücke“ erfüllt, aber keine „niederen Beweggründe“.