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WLV begrüsst neue Regelung für Wölfe

Symbolbild

Wölfe können künftig in bestimmten Zeiträumen abgeschossen werden. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung im Bundesjagdgesetz zugestimmt. Der Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, WLV, begrüsst diesen Schritt. 

“Meilenstein” für die Weidehaltung

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier spricht von einem „Meilenstein für die Weidehaltung und die Zukunft des ländlichen Raums“. Nur wenn der Wolf reguliert werden könne, sei ein dauerhaftes Nebeneinander von Wolf und Weidetieren möglich. 

Schnelle Umsetzung gefordert

Der WLV fordert jetzt einheitliche und praxistaugliche Regelungen – und das möglichst schnell. Dazu gehört unter anderem eine feste Entnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses bei Wölfen. 

Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz können auch Problemwölfe künftig unbürokratisch abgeschossen werden.