Berlin/Itzehoe | Ermittlungen nach Anzeige von Fernandes wieder aufgenommen
Staatsanwaltschaft Itzehoe
Berlin/Itzehoe (dpa) - Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen Unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen wieder aufgenommen. Dies sei nach «Prüfung der Medienveröffentlichungen» geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur mit.
Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es sollen sich nun weitere Prüfungen in der Sache anschließen, wie Müller-Rakow sagte. Weitere Auskünfte seien aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.
Anzeige im November 2024 gestellt
Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, «weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist», sagte Müller-Rakow.
Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im «Tagesspiegel» dieser Darstellung widersprochen.
Diskussion über digitale Gewalt
In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen - und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.
Vorausgegangen war ein «Spiegel»-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, erhoben hatte. Die Schauspielerin hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März.
Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich «in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung» handle. Zudem würden «unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet».
© dpa-infocom, dpa:260327-930-875622/1
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